Familienrecht

Das Familienrecht ist vielschichtig und facettenreich. Wir helfen Ihnen, den richtigen Kurs einzuschlagen und den passenden Weg zu finden.

Familie zu leben, ist etwas Wunderbares. Sie besteht aus Partnern, Kindern und Großeltern. Die Familie zu schützen, ist der Wunsch eines jeden Beteiligten. Nicht immer gelingt es jedoch, die gegenseitigen Vorstellungen, Wünsche oder Erwartungen zu erfüllen oder passt das gewählte System dauerhaft. Für diese Fälle stellen sich viele Fragen. Das Familienrecht bietet Ihnen zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

Als Fachkanzlei für Familienrecht erfassen wir in einem ersten Beratungsgespräch Ihre Interessen und begleiten Sie im Weiteren außergerichtlich und gerichtlich, Ihre Ziele immer im Blick.

Die familienrechtlichen Konstellationen sind oft mit erheblichen Veränderungen und emotionalen Belastungen verbunden. Wir stehen Ihnen in dieser Zeit als zuverlässige und vertrauensvolle Ansprechpartner zur Verfügung.

Ehevertrag

Sie haben vor, zu heiraten oder haben gerade geheiratet und möchten die Folgen für den unerwünschten aber nicht ausgeschlossenen Fall einer Trennung und Scheidung so überschaubar und kostengünstig wie möglich halten, dann scheuen Sie sich nicht, sich anwaltlich beraten zu lassen. Vorsorge ist besser als Nachsorge!

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Scheidung

Die Ehe/Lebenspartnerschaft kann, soweit kein besonderer Härtefall vorliegt, nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres geschieden/aufgehoben werden. Die Scheidung/Aufhebung erfolgt durch das zuständige Gericht.

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Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich

Welche Anrechte sind vom Versorgungsausgleich betroffen und warum ist eine Beratung erforderlich und vorteilhaft?

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Unterhalt

Trennen sich Ehegatten/ Lebenspartner steht demjenigen, der über ein geringeres Einkommen verfügt, i.d.R. Anspruch auf Unterhalt zu. Die Höhe und die Dauer sind nicht für jeden Einzelfall gleich. Auch nichteheliche Partner können sich zum Unterhalt verpflichtet sein.

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Güterrecht & Vermögen

Gemeinsam in der Ehe angeschafftes Vermögen unterfällt dem ehelichen Zugewinn und wird im Zuge einer Trennung geteilt. Dies betrifft angeschaffte Immobilien genauso wie bewegliche Güter oder sonstige Kapitalanlagen.

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Ehewohnung & Hausrat

Die Ehe ist davon geprägt, ein Nest für die Familie zu schaffen. Es gibt eine gemeinsame Wohnung und gemeinsamen Hausstand. Die Zuordnung der Wohnung und die Aufteilung des Hausrates gehören zum Familienrecht.

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Familienrecht

Elterliche Sorge & Umgang

Geht eine Beziehung zu Ende und sind Kinder vorhanden, stellen sich die folgenden Fragen: Wo bleiben die Kinder nach der Trennung, wie häufig findet ein Kontakt statt und wer kümmert sich um sie und wie soll die Betreuung und Erziehung fortgeführt werden?

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Sonstige Kindschaftssachen

Hiervon erfasst sind alle Thematiken um die Abstammung, insbesondere die Feststellung oder Anfechtung der Vaterschaft/Zweitmutterschaft, sämtliche Formen der Adoption, der Pflegschaft, der Vormundschaft oder auch der Unterbringung. Auch hier dienen wir gerne als Ansprechpartner.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Trennen sich nichteheliche Partner greift das gesetzliche Scheidungsfolgenrecht nicht. Die Auseinandersetzung richtet sich nach dem allgemeinen Zivilrecht (BGB), sofern nicht besondere Bestimmungen vorrangige Regelungen vorsehen (z.B. Unterhalt gemäß §1615 l BGB).

Mediation

Mediation

Gerne steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Müller-Tegethoff als ausgebildete Mediatorin mit Schwerpunkt Familienrecht zur Verfügung.

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Gewaltschutz

Was mache ich bei häuslicher Gewalt?

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