Ehewohnung & Hausrat

Die Ehe ist davon geprägt, ein Nest für die Familie zu schaffen. Es gibt eine gemeinsame Wohnung und gemeinsamen Hausstand. Die Zuordnung der Wohnung und die Aufteilung des Hausrates im Falle von Trennung und Scheidung gehören zum Familienrecht.

Wünschenswert ist eine einvernehmliche Zuweisung der Ehewohnung und des Hausrats. Funktioniert dies nicht, ist zu unterscheiden zwischen der vorläufigen Zuteilung in der Trennungszeit und der endgültigen Zuweisung mit Rechtskraft der Scheidung.

Die gerichtliche Entscheidung basiert je nach Zeitraum auf unterschiedlichen Maßstäben.