Müller-Tegethoff
Kanzlei für Familienrecht in Leipzig

Wir sind eine ausschließlich auf das Familienrecht spezialisierte Fachkanzlei und beraten und vertreten Sie umfassend auf diesem Gebiet außergerichtlich wie gerichtlich.

Bei vertraglich absichernden Ausgestaltungen in Vorbereitung Ihrer Eheschließung begleiten wir Sie genauso wie bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Die Sicherung Ihres Vermögens, Ihres Zugewinns, Ihrer Altersvorsorge und umgekehrt die Durchsetzung Ihrer Ausgleichsansprüche und Ihres Unterhalts stehen für uns an erster Stelle.

Genauso wichtig ist uns die Klärung Ihrer Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Ihren Kindern und Enkeln, zum Kindesunterhalt, zur Adoption, zur Vaterschaftsfeststellung oder deren Anfechtung.

Gerade im Familienrecht ist der Wunsch nach einer fairen und einer möglichst konfliktfreien Lösung im Fall einer Trennung der Familie groß. Eine mit Ihnen gemeinsam gefundene und für alle Seiten angemessene und akzeptable Vereinbarung hat für uns Priorität. Dies gewährleisten wir im Rahmen der herkömmlichen Vertretung ebenso wie im Wege der Mediation. Denn nach unserer Auffassung muss nicht alles streitig verhandelt werden.

Unsere enge Zusammenarbeit mit Kollegen/-innen aus begleitenden Rechtsgebieten und regelmäßige Fortbildung vervollständigen unsere Tätigkeit.

Diskretion, Kompetenz und Menschlichkeit sind für uns selbstverständlich.

Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht ist vielschichtig und facettenreich. Wir helfen Ihnen, den richtigen Kurs einzuschlagen und den passenden Weg zu finden.

Welche Bereiche das Familienrecht erfasst, erfahren Sie hier.

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Mediation

Mediation

Gerade im Familienrecht ist der Wunsch nach einer fairen und einer möglichst konfliktfreien Lösung im Fall einer Trennung der Familie groß. Eine mit Ihnen gemeinsam gefundene und für alle Seiten angemessene und akzeptable Vereinbarung hat für uns Priorität. Die Mediation gibt Ihnen die Möglichkeit, konfliktfrei in die Zukunft zu blicken.

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Versorgungsausgleich

Versorgungs­ausgleich

Im Falle einer Scheidung sollen die Ehegatten möglichst rentenrechtlich gleichgestellt sein. Die damit verbundene Auseinandersetzung der den Ehegatten zustehenden Versorgungsansprüche sollte die wirtschaftliche Absicherung im Rentenalter nicht beeinträchtigen. Dies ist das Ziel unserer Beratung.

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