Elterliche Sorge & Umgang

Geht eine Beziehung zu Ende und sind Kinder aus dieser Beziehung hervorgegangen, stellen sich die folgenden Fragen: Wo bleiben die Kinder nach der Trennung, wie häufig findet ein Kontakt statt, wer kümmert sich um sie und wie soll die Betreuung und Erziehung fortgeführt werden?

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts, und die Vermögenssorge für ein Kind.

Besteht eine gemeinsame Sorge für ein Kind, tragen die Eltern diese auch nach einer Trennung und Scheidung grundsätzlich weiter.

Kommt es über die Ausübung des Sorgerechts zum Streit, kann dieses durch Vereinbarung der Eltern oder durch Einbeziehung des Familiengerichts abweichend gestaltet werden.

Gemeinsame Sorge verlangt ein erhebliches Maß an Gesprächsbereitschaft und Zusammenarbeit. Unabhängig von dem Sorgerecht der Eltern ist deren Umgangsrecht mit dem Kind zu beurteilen. Unter dem Begriff Umgang versteht man den Kontakt zwischen den Eltern und ihrem Kind. Jeder Elternteil hat ein Recht auf Umgang und eine Pflicht zum Umgang. Auch Großeltern steht Umgang zu. Zu klären sind Umfang und Regelmäßigkeit des Umgangs sowie der Aufenthalt des Kindes in den Ferien beziehungsweise an den Feiertagen.

Sollte sich im Einzelfall keine einvernehmliche Lösung herbeiführen lassen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird, empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen. Wir stehen Ihnen auch Sorge- und Umgangsfragen gern zur Seite.